Als am 15. März 1991 die russische Ratifikation des 2+4-Vertrages übergeben wurde, trat der am 12. September 1990 in Moskau beschlossene Vertrag in Kraft. Doch was genau war verabredet und beschlossen worden und haben die Vertragsparteien, die 2+4 Staaten, eingehalten, was unterzeichnet worden war?
Wir wollen uns hier sicherlich nicht mit den Fragen befassen, inwieweit die vier Staaten ihre vertraglichen Vereinbarungen eingehalten haben, ja, wir gehen davon aus, dass dies geschehen ist.
Es geht uns vielmehr um die Fragen, ob die beiden deutschen Staaten ihre vertraglichen Vereinbarungen in vollem Umfang eingehalten haben und wie wir zu einer sachgemäßen Urteilsfindung gelangen bezüglich den Fragen, ob die nach dem zweiten Weltkrieg entstandenen Staaten – die Deutsche Demokratische Rebublik und die Bundesrepublik Deutschland – laut 2+4-Vertrag aufgelöst werden sollten zugunsten eines Staates mit Namen „Das Vereinte Deutschland“, so steht es in allen Sprachen im Vertrag; Denn der Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland bis heute legt im politischen Verständnis der jetzt gegebenen Situation nahe, zu glauben und zu denken, dass nach der Ratifizierung des Vertrages die Bundesrepublik Deutschland noch existiert während sich die Deutsche Demokratische Republik aufgelöst hat. Und so gibt es auch noch die volle Gültigkeit des „Grundgesetzes“ anstelle der im 2+4-Vertrag festgelegten Verfassung des „Vereinten Deutschland“,
„L‘ Allemagne unie“.
Es wird darum die Auffassung vertreten, dass es wiederum heute notwendig ist zu prüfen ist, ob die Geschichte nicht einen anderen Verlauf nehmen würde, wenn nicht der Eindruck bliebe, dass die Deutsche Demokratische Republik in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde („neue Bundesländer“), sondern beide ehemaligen Staaten in einem neuen Staat – wie im 2+4-Vertrag mehrfach genannt – eingehen würden. Bezieht sich nicht „die volle Autonomie“ auf eben jenen Staat „Das vereinte Deutschland“. Ist die Wiedervereinigung erst dann in vollem Umfang gegeben, wenn wir Abschied nehmen von der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des „Vereinten Deutschlands“ in den Händen halten?
In dem Bundesgesetzblatt – Link dazu siehe Button unten – ist das Inkrafttreten des Vertrages beschrieben (Stand 26. September 2011):
Inkrafttreten: 15. März 1991 gemäß Artikel 9
„Dieser Vertrag tritt für das Vereinte Deutschland, die Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.“
Wir regen zu öffentlichem Austausch und Dikussion zu diesen Fragen an. Der damit eingeschlagene Weg und die Zielvorstellung werden auf anderen Seiten dieser Webseite dargestellt.
Jeder mündige Mensch fühle sich dazu aufgerufen, das Problem zu verstehen und mit zu beleuchten. Der Autor fühlt sich zeitlebens politisch keiner Partei verpflichtet, nur der Menschlichkeit.
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Quelle des Links zum 2+4-Vertrag: Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes MULT – 781
Quelle des Links zum Ratifikationsstatus: Bundesgesetzblatt II 1990, S. 1317
AA-Vertragssammlung Band 70 A 873
Stand: 26. September 2011